Mallorca-Urlauber scheitern mit Eilantrag gegen Testpflicht nach Rückkehr

Port Soller, Mallorca
Port Soller, Mallorca

Eine auf Mallorca urlaubende Familie ist mit ihrem Eilantrag gegen die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test unterziehen zu müssen, habe hinter das Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzutreten, entschieden die Karlsruher Richter einstimmig in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Die Eltern und ihr knapp zwei Jahre altes Kind sind noch bis Samstag auf Mallorca. Mit der Pflicht, sich nach ihrer Rückkehr auf das Coronavirus testen zu lassen, sehen sie ihre körperliche Integrität verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte zwar die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und auch die von den Eltern beklagte Beeinträchtigung der elterlichen Entscheidungsfreiheit, über medizinische Behandlungen des eigenen Kinds zu bestimmen. Diese Beeinträchtigung durch den Coronatest sei aber nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität.

Die Familie legte gegen die Testpflicht auch eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Beschluss bezieht sich nur auf den Eilantrag, sich nicht testen lassen zu müssen. Über die Verfassungsbeschwerde wird gesondert verhandelt, sie ist dem Beschluss zufolge nicht von vornherein unzulässig oder unbegründet.

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