Mehr Spielraum: Justizministerin will Pflicht zum Insolvenzantrag noch bis März 2021 aussetzen

Symbolbild: Insolvenzen
Symbolbild: Insolvenzen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will durch die Corona-Krise überschuldete Unternehmen noch bis März 2021 von der Pflicht zum Insolvenzantrag zu befreien. „Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen“, sagte Lambrecht der „Bild“-Zeitung (Samstagsausgabe). 

Die weitere Aussetzung solle allerdings nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, erklärte sie. 

Auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei zeigte sich laut „Bild“ offen dafür, die Aussetzung länger gelten zu lassen. Allerdings sei eine Verlängerung bis ins neue Jahr aus Sicht seiner Fraktion zu lang. „Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können“, sagte er „Bild“.

Wegen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung im März beschlossen, die Antragspflicht für Unternehmen bis Ende September auszusetzen. Dies soll in Bedrängnis geratenen Unternehmen Luft geben.

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