Nach dem Bekanntwerden einer mutmaßlichen Korruptionsaffäre bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main soll die Einheit, die der beschuldigte Oberstaatsanwalt Alexander B. leitete, aufgelöst werden. Die Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen solle „so bald wie möglich“ beendet werden, sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann am Donnerstag bei einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im hessischen Landtag.
Laufende Verfahren sollen nach Angaben Kühne-Hörmanns noch weitergeführt werden. Demnach ging die Initiative für die Auflösung der Zentralstelle von der Generalstaatsanwaltschaft selbst aus. Die Entscheidung ist Teil eines Fünfpunkteplans, den Kühne-Hörmann im Ausschuss vorstellte.
B. war Ende Juli festgenommen geworden. Ihm wird vorgeworfen, einem ebenfalls festgenommenen Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen zu haben. In den vergangenen zehn Jahren soll das auf Initiative B.s gegründete Unternehmen mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Vergütungen für Gutachten von Justizbehörden in Höhe von mehr als zwölfeinhalb Millionen Euro erzielt haben.
Kühne-Hörmann sagte im Rechtsausschuss, dass ein weiteres Unternehmen in die Affäre verwickelt sei. Die Firma, welche die Auswertung von Speichermedien anbietet, soll für Gutachteraufträge Geld an B. gezahlt haben. Im nicht verjährten Zeitraum sollen rund 66.000 Euro geflossen sein. Insgesamt richtet sich das Verfahren nach Angaben eines Vertreters der Staatsanwaltschaft gegen fünf Beschuldigte. Kühne-Hörmann hatte zuvor von vier Beschuldigten gesprochen.
Zu Kühne-Hörmanns Fünfpunkteplan gehört, dass im Zuständigkeitsbereich der hessischen Staatsanwaltschaften Zahlungen an zwei Unternehmen, die im Zentrum der Affäre stehen, eingestellt wurden. Laufende Gutachteraufträge wurden storniert, neue Aufträge werden nicht erteilt.
Darüber hinaus soll bei der Verteilung von Gutachteraufträgen nun das Vieraugenprinzip gelten. Dies war bislang nach Angaben Kühne-Hörmanns nicht bei allen Staatsanwaltschaften in Hessen üblich. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft habe das Prinzip bislang nicht angewendet. Staatsanwälte hätten bisher „in eigenem Ermessen“ über Gutachten und Aufträge dazu entschieden.
Eine weitere Maßnahme ist die Neuausrichtung der Innenrevision der Justiz. Dafür soll eine Stabsstelle im Justizministerium gegründet werden, die korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete identifizieren und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen soll. Dazu sollen Vergabe und Abrechnung von Gutachten in den Blick genommen werden. Als letzten Punkt des Plans nannte Kühne-Hörmann die Prüfung von Geschäftsverteilungen und Behördenstrukturen auf Basis einer EU-Richtlinie.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft gebe es keine Hinweise darauf, dass abgeschlossene Verfahren, in denen B. beteiligt war, neu aufgerollt werden müssten, führte Kühne-Hörmann aus. Es gehe derzeit ausschließlich um den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit, nicht darum, ob die Gutachten inhaltlich richtig waren.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der oppositionellen SPD-Fraktion bezeichnete die Äußerungen Kühne-Hörmanns als „unbefriedigend“. Die Ministerin sei ihrer Bringschuld, das Parlament zu informieren, nicht nachgekommen, erklärte Günter Rudolph. Er kritisierte, dass die Affäre das Vertrauen in die hessische Justiz gefährde.