Scholz will bei Meldepflicht von Steuertricks Fakten schaffen

Olaf Scholz - Bild: REUTERS/Annegret Hilse/Pool
Olaf Scholz - Bild: REUTERS/Annegret Hilse/Pool

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will bei der Meldepflicht von Steuertricks einem Bericht zufolge Fakten schaffen – notfalls auch gegen den Widerstand aus Union und FDP. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ, Freitagsausgabe) berichtete, will Scholz der Branche am Freitag mitteilen, wie die neuen Vorschriften anzuwenden seien. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind seit Anfang Juli gesetzlich verpflichtet anzuzeigen, wenn sie für Kunden grenzüberschreitende Steuersparmodelle entwickeln. 

Es gehe darum, wann und wie sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei grenzüberschreitenden Steuerausgestaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern wenden müssen und wie es danach weiter geht.

Das 72 Seiten umfassende Schreiben „Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ ist dem Bericht zufolge an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet. Es definiere die Anwendungsbereiche der Meldepflicht, die Art von Gestaltungsmodellen, sowie die Frage, wer als Beteiligter oder Vermittler gilt, berichtete die Zeitung aus dem Schreiben. 

Die Pflicht solle für alle gängigen Steuerarten (Einkommen, Erbschaft, Gewerbe, Körperschaft, Grunderwerb, Kraftfahrzeug, Versicherung, Grund und Boden, Erbschaft und Schenkung sowie Luftverkehrsteuer) gelten, mit Ausnahme der Kirchensteuer. Zu typischen grenzüberschreitenden Steuersparmodellen gehören demnach etwa spezielle Firmengründungen im Ausland, besondere Investments oder auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

In dem Schreiben heißt es demnach, die Meldepflicht hänge nicht davon ab, ob der Nutzer die grenzüberschreitende Steuergestaltung tatsächlich umsetze. Es reiche, wenn der Berater einem Mandanten im Beratungsgespräch verschiedene steuerliche Handlungsoptionen gebe, die jeweils als grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzusehen wären. 

Mit der gesetzlich verankerten Anzeigepflicht von Steuersparmodellen löst die Bundesregierung eines ihrer Versprechen ein, die sie nach der Veröffentlichung der „Panama Papers“ 2016 gegeben hatte. Aus den damals von der „SZ“ und einem internationalen Journalistennetzwerk veröffentlichen vertraulichen Unterlagen ging hervor, dass über eine Kanzlei in Panama jahrelang mithilfe von verschachtelten Firmenkonstruktionen, Briefkastenfirmen und fragwürdigen Steuersparmodellen Hunderte Milliarden Euro an Steuergeld nicht gezahlt oder verschoben wurden.

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