Teilnehmerzahl bei Privatfeiern soll wegen Corona auf 25 begrenzt werden

Bundestag der Bundesrepublik Deutschland
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An privaten Feiern sollen nach Vorstellung der Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres nur noch maximal 25 Menschen teilnehmen können. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten, die AFP am Donnerstag vorlag. 

Die Begrenzung auf 25 Teilnehmer solle bei Zusammenkünften „in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken“ gelten. Bei „privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs“ sollten zukünftig 50 Teilnehmer erlaubt sein.

Auch bei privaten Feiern solle – „wo immer möglich“ ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. „Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden“, heißt es weiter in der Vorlage.

Großveranstaltungen sollen bis Jahresende verboten bleiben. Dies gelte etwa für „Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen“.

Zudem sollen in Deutschland Verstöße gegen die Maskenpflicht, die etwa im Nahverkehr gilt, nach Vorstellung der Bundesregierung künftig generell mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden. „Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Maskenpflicht müsse „von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden“.

In den vergangenen Wochen seien „die Infektionszahlen wieder gestiegen“, heißt es in der Vorlage. „Als besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen weiterhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbedingte Mobilität im Mittelpunkt.“ Dieser Anstieg sei „besonders ernst zu nehmen“. 

Deshalb verfolgten Bund und Länder „das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken“, heißt es in dem Papier. „Jetzt gilt es, eine erneute exponentielle Verbreitung durch gegenseitige Rücksichtnahme, Umsicht und Vorsicht zu verhindern, um zur Pandemiebekämpfung erforderliche Einschränkungen auf Dauer möglichst gering halten zu können.“

Dabei müsse auch „berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen“ gebe. „Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als niedrige Infektionszahlen.“

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