Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat den Bundesrat aufgefordert, die von der Bundesregierung geplante Reform der Lebensmittelüberwachung zu stoppen. Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) angestoßenen Änderungen würden auf eine „deutliche Schwächung der Lebensmittelsicherheit“ hinauslaufen, erklärte Foodwatch am Freitag zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK). Die Zahl der planmäßigen Betriebskontrollen würde „drastisch“ sinken.
Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker warnte, dem Klöckner-Entwurf zufolge würden „sogar Skandalbetriebe aus der Kategorie des Wurstherstellers Wilke deutlich seltener kontrolliert werden“ als bislang. Mit der Reform wolle die Ministerin die Vorgaben für die Kontrollen absenken, um den „notorischen Personalmangel“ bei den Kontrolleuren zu „kaschieren“. Rücker forderte stattdessen „unabhängige Strukturen, Transparenz, einen konsequenten Vollzug und endlich die nötigen Stellen“ in den Kontrollinstanzen.
BbT-Präsident Holger Vogel warnte vor einem „Rückschritt beim vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz“ durch die geplante Reform. Die Fokussierung auf anlassbezogene Kontrollen bedeute, „den Lebensmittelrechtsverstößen und damit der Gefährdung der Verbraucher hinterherzulaufen“. Der stellvertretende BVLK-Vorsitzende Maik Maschke mahnte, eine „Verringerung der Kontrollhäufigkeit“ dürfe nicht aufgrund der „Kassenlage der öffentlichen Hand“ erfolgen.
Das Bundeskabinett hatte Klöckners Neufassung der sogenannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung Ende Juli verabschiedet. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium setzt der Bund damit den Rahmen für wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelkontrollen, für die die Länder zuständig sind. Sie müssen der Vorschrift im Bundesrat noch zustimmen. Laut Foodwatch könnte es im Bundesrat bereits am 18. September zur Abstimmung kommen.
Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittelkontrolleure die Ämter einstellen, orientiert sich an der Risikoeinstufung dieser Unternehmen. Sie werden nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen eingestuft. So wird eine Metzgerei häufiger kontrolliert als ein Kiosk und ein immer wieder wegen Hygienemängeln auffälliger Betrieb häufiger als ein Vorzeigeunternehmen.
Mit der Verordnung soll laut Klöckner sichergestellt werden, dass „Problembetriebe“ öfter kontrolliert werden. Die Länder sollen nach ihrem Wunsch gleichzeitig sicherstellen, dass die anderen Lebensmittelunternehmen auch weiterhin „in angemessenem Umfang“ überprüft werden.