Das Bundesverfassungsgericht will am 13. Oktober über eine Organklage der Linksfraktion gegen das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der Europäischen Union und Kanada verhandeln. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.
Die Linke hält das Handelsabkommen insgesamt für politisch falsch. Es führe zu einem „Demokratieabbau“ uns sei zu sehr an den Interessen privater Unternehmen ausgerichtet. Mit ihrer Organklage rügt die Partei aber formale Fragen, insbesondere eine bislang unzureichende Beteiligung des gesamten Bundestags durch die Mehrheitsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei einer vorläufigen Stellungnahme des Parlaments.
Das EU-Parlament hatte Ceta im Februar 2017 mit großer Mehrheit beschlossen, Teile des Abkommens traten daraufhin im September 2017 vorläufig in Kraft. Für ein vollständiges Inkrafttreten muss es aber noch durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.