Änderungen der Straßenverkehrsordnung womöglich seit 2009 ungültig

Symbolbild: Innenraum eines Opel
Symbolbild: Innenraum eines Opel

Alle seit dem Jahr 2009 verabschiedeten Änderungen der Straßenverkehrsordnung könnten einem Medienbericht zufolge ungültig sein. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete, leitete das Land Baden-Württemberg eine entsprechende Einschätzung seines Justizressorts an Bundesverkersstaatssekretärin Tamara Zieschang weiter. Beamte des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne) schrieben demnach, in diesem Fall sei davon auszugehen, „dass die Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 weiterhin gelten würde“ – und zwar in der bis August 2009 gültigen Fassung.

Dem Bericht zufolge wäre damit nicht nur die jüngste umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung nichtig, die unter anderem Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts vorsieht. Vielmehr wäre die gesamte Neufassung der Straßenverkehrsordnung von März 2013 nebst allen weiteren und kleineren Änderungen der Jahre davor und danach ungültig.

Sollte sich dies bestätigen, wären demnach die Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer offen. Ranghohe Beamte von Hermann hätten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) um eine schnelle Klärung gebeten. Laut „NOZ“ heiße es in anderen Länderministerien, die Folgen auf schwebende Verfahren etwa bei noch laufenden Einsprüchen oder Gerichtsverfahren müssten geprüft werden. Womöglich seien die Strafen aufzuheben. Alle abgeschlossenen Verfahren und Bescheide, die durch Bezahlung oder Ablauf von Widerspruchsfristen Rechtskraft erlangten, dürften allerdings Bestand haben.

Nach Einschätzung der baden-württembergischen Juristen sei der Grund für die mögliche Nichtigkeit ein Verstoß gegen das sogenannte Zitiergebot. Dies bedeute, dass Ministerien in ihren Verordnungen stets die gesetzliche Grundlage für die jeweilige Verordnung zitieren müssten. 

Bei der Neufassung der Straßenverkehrsordnung von 2013 fehlt laut baden-württembergischem Justizministerium jedoch der Hinweis auf einen Satz in Paragraf sechs des Straßenverkehrsgesetzes, in dem unter anderem die Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften für die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen geregelt werde – wie Vorfahrtsregelungen, allgemeine Tempolimits und Verkehrszeichen, heißt es in dem Bericht. 

Auch bei einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im August 2009 sei das Zitiergebot bereits verletzt worden, heißt es in dem Schreiben des Justizministeriums. Dies habe zur Folge, dass „weiterhin die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre“.

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