Die von SPD-Parteichefin Saskia Esken verwendete Bezeichnung „Covidioten“ für die Berliner Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen ist aus Sicht der Tübinger Staatsanwaltschaft von der Meinungsfreiheit gedeckt. Bei den Ermittlern in Baden-Württemberg gingen nach Angaben vom Dienstag hunderte Anzeigen wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Teilnehmern der Corona-Demonstration von Anfang August ein. „Mangels strafbaren Handelns“ leitete die Tübinger Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben kein Ermittlungsverfahren ein.
Eskens Äußerung stelle eine „kritische Reaktion auf das Verhalten“ der Menschen dar, die „bewusst Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos“ missachtet hätten. Es handle sich um eine politische Äußerung im Rahmen einer Auseinandersetzung in der Sache, „die als solche vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist“, erklärte die Tübinger Staatsanwaltschaft.
Zuvor hatte bereits die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt, hunderte solcher Anzeigen erhalten zu haben. Auch sie kam zu dem Schluss, dass die Formulierung „Covidiot“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
„Tausende Covidioten feiern sich in #Berlin als ‚die zweite Welle‘, ohne Abstand, ohne Maske“, hatte Esken anlässlich der ersten Berliner Großdemonstration am 1. August geschrieben. An dem Tag hatten in Berlin mehr als 20.000 Menschen demonstriert, dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet.
Organisiert wurde die Großkundgebung von der baden-württembergischen Initiative Querdenken 711. Ende August gab es in Berlin erneut Großdemonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, an denen bis zu 38.000 Menschen teilnahmen. Auch dort wurden die Mindestabstände vielerorts nicht eingehalten.