Ausgesetzte Antragspflicht führt zu deutlichem Rückgang der Unternehmensinsolvenzen

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Die wegen der Corona-Krise ausgesetzte Antragspflicht hat dazu geführt, dass im ersten Halbjahr weniger Unternehmen als im Vorjahreszeitraum Insolvenz angemeldet haben. Von Januar bis Juni meldeten die Amtsgerichte 9006 Unternehmensinsolvenzen, das war ein Rückgang um 6,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ist seit dem 1. März ausgesetzt; das Kabinett beschloss kürzlich die Verlängerung dieser Regelung bis Jahresende. 

Auch die Insolvenzanträge von Verbrauchern gingen deutlich zurück, nämlich um 14,5 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019. Dies erkläre sich durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte und der daher verlängerten Bearbeitungszeit, erklärten die Statistiker. Viele Verbraucher hätten den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrags wegen der Corona-Pandemie zudem vermutlich zeitlich nach hinten verschoben. 

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hatte erst kürzlich vor tausenden „Zombie-Unternehmen“ bis Jahresende gewarnt. Die Ökonomen sehen eine steigende Gefahr durch überschuldete Unternehmen, „die zu Lasten von Wettbewerbern wirtschaften, obwohl sie Verlust machen und nicht überlebensfähig sind“. Bis Jahresende rechnen sie mit bis zu 4300 solcher Unternehmen ohne ökonomische Perspektive.

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