Bundestag beschließt Milliarden-Finanzspritze für Krankenhäuser

Symbolbild: Geldscheine
Symbolbild: Geldscheine

Der Bundestag hat am Freitag in Berlin eine Milliarden-Finanzspritze für  die Krankenhäuser und eine Corona-Prämie für besonders durch die Krise belastete Beschäftigte beschlossen. Es gehe „um die größte Summe, die je in Krankenhäuser in Deutschland investiert wurde“, sagte dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Bundesrat machte zudem den Weg für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ab 2021 frei.

Das beschlossene Zukunftsprogramm sieht eine einmalige Zahlung des Bundes von drei Milliarden Euro vor, um Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und die IT-Ausstattung von Krankenhäusern voranzubringen. Finanziert werden soll dies aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für die gesetzlichen Krankenkassen. Für den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, SPD und FDP. Grüne und Linkspartei enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.

Zusammen mit der Ko-Finanzierung durch die eigentlich für die Krankenhausfinanzierung zuständigen Länder erhalten die Kliniken laut Spahn mehr als vier Milliarden Euro. Er hob besonders die Bedeutung der Digitalisierung der Kliniken hervor. Der Minister betonte dabei auch die Bedeutung des besonderen Schutzes sensibler Patientendaten.

Zusammen mit dem Bundesrats-Beschluss zur elektronischen Patientenakte sei dies „ein starker Tag für die Digitalisierung im Gesundheitswesen“, sagte Spahn. In der Akte können Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden sowie künftig auch Angaben aus Impfausweis, Mutterpass oder zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Die Nutzung bleibt für die Versicherten freiwillig.

Die ebenfalls vorgesehene Corona-Prämie für Beschäftigte wertete Spahn als „Baustein für Verbesserungen in der Pflege“. Dafür sollen 100 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Über die Verteilung der Prämien sollen Krankenhausträger und Arbeitnehmervertretungen entscheiden. Vorgesehen sind steuerfreie Prämien von bis zu 1000 Euro, die Arbeitgeber oder Länder auf bis zu 1500 Euro aufstocken können.

Sabine Dittmar (SPD) begrüßte, dass neben Pflegerinnen und Pflegern auch weitere besonders belastete Beschäftigte profitieren sollen, etwa Reinigungs- oder Laborkräfte. Der CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer sagte: „Wir brauchen motivierte Mitarbeiter und das macht dann auch die Qualität eines Krankenhauses aus.“

Lob für die Prämienzahlungen kam auch von FDP und Grünen. Harald Weinberg (Linke) warnte vor Konflikten in den Krankenhäusern, wenn dort die Arbeitnehmervertretungen die Prämien mit verteilen sollen.

Weinberg mahnte auch eine „umfassende und bedarfsgerechte“ Reform der Krankenhausfinanzierung an. Dazu leiste dieses Gesetz „trotz mancher Schritte in die richtige Richtung“ keinen Beitrag. „Diese Reform wird scheitern, weil sie die notwendigen grundlegenden Strukturreformen nicht angeht“, warnte auch Maria Klein-Schmeink (Grüne). 

Auf die Verantwortung der Länder für die Krankenhäuser verwies Andrew Ullmann (FDP. Zuschüsse des Bundes dürften „nicht zur Regel werden“. Auch die SPD-Abgeordnete Dittmar mahnte, die Länder müssten trotz der Finanzspritze „weiter ihren Verpflichtungen zu Krankenhausinvestitionen nachkommen“. Die AfD drängte auf eine „komplette Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft“.

Das neue Gesetz sieht auch Verbesserungen für Eltern kranker Kinder und für pflegende Angehörige vor. Die Bezugsdauer für das sogenannte Kinderkrankengeld wird für das laufende Jahr von zehn auf 15 Tage verlängert, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Wer Angehörige pflegen muss, erhält nun bis Jahresende einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage.

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