Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag mit der Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluss für den Fehmarnbelttunnel begonnen. Der Beschluss genehmigt den Bau eines kombinierten Eisenbahn- und Straßentunnels zwischen der Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland. Ein Aktionsbündnis, zwei Umweltverbände und mehrere Fährunternehmen fechten den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Abschnitt vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Sie verlangen eine umfassende gerichtliche Überprüfung.
Das Gericht hat mehrere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird Ende des Jahres erwartet. Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark über eine feste Querung über den Fehmarnbelt stammt bereits aus dem Jahr 2008. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb trägt Dänemark alleine, aber Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Anbindung ins Hinterland auszubauen.