Der Deutsche Richterbund hat seine Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zum Kampf gegen Kindesmissbrauch bekräftigt. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn stellte sich in einem Interview der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) hinter einen Vorstoß des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wiedereinführung der umstrittenen Praxis. Der Bundesrat soll am Freitag über die Initiative der Landesregierung in Schwerin abstimmen.
„Ohne eine anwendbare Regelung zu Mindestspeicherfristen ist die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganz erheblich erschwert“, sagte Rebehn. Der Rechtsstaat sei gefordert, Kinder „bestmöglich“ vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Deshalb müsse die Vorratsdatenspeicherung in „rechtssicherer“ Weise neu gefasst werden.
Das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist derzeit ausgesetzt, weil dazu ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aussteht. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang anlasslos speichern. Die Daten können von den Behörden gegebenenfalls zum Zweck der Strafverfolgung abgerufen werden. Datenschützer warnen vor der Vorratsdatenspeicherung.