EEG-Novelle soll Energiewende neuen Schub verleihen

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Symbolbild: Windkraftanlagen auf dem Land

Eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll dem Ausbau von Solaranlagen und Windrädern in Deutschland neuen Schwung verleihen und damit die Energiewende im Kampf gegen den Klimawandel voranbringen. Die Novelle, die auch eine Absenkung der EEG-Umlage im kommenden Jahr vorsieht, soll nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein „klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz“ sein. Umweltschützer kritisierten hingegen, dass die Ausbauziele bei weitem nicht ausreichten – und auch Altmaiers Kabinettskollegin Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sieht noch „Verbesserungsbedarf“.

Altmaiers Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, zielt unter anderem auf einen beschleunigten Ausbau von Windrädern und Solaranlagen ab sowie auf mehr Digitalisierung der Stromnetze und stärkere Anreize für eine Beteiligung von Bürgern und Kommunen an der Energiewende. Bis 2030 soll dem Entwurf zufolge 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen – noch „vor dem Jahr 2050“ soll schließlich der gesamte in der Bundesrepublik verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein.

Mit der Novelle würden „die Weichen gestellt für eine moderne, bezahlbare, aber eben auch wirksame Energiewende“, sagte Altmaier. Die in der Vergangenheit wegen des international vergleichsweise hohen Strompreises in Deutschland oft kritisierte EEG-Umlage wird nach Angaben des Wirtschaftsministers im kommenden Jahr auf sechs Cent abgesenkt; 2021 dann wird sie auf sechs Cent gedeckelt. Die Ökostrom-Umlage, die seit dem Jahr 2000 zur Finanzierung der Energiewende erhoben wird, macht insgesamt rund ein Viertel des Strompreises aus und liegt derzeit bei 6,756 Cent pro Kilowattstunde. 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte, in den Regierungsberatungen sei es gelungen, „wichtige Teile“ des bereits Anfang September bekanntgewordenen Gesetzentwurfs zu verbessern. So gebe es einen „guten Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus“, mit dem die Bundesregierung künftig schnell reagieren könne, wenn die Nachfrage nach Ökostrom steige.

Dennoch sieht Schulze weiteren „Verbesserungsbedarf“: So sollten ihrer Auffassung nach die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgestellten Pläne zur weiteren Anhebung der Klimaziele bereits jetzt mit höheren jährlichen Ausbaumengen berücksichtigt werden. 

Außerdem sei bei alten Windkraftanlagen nach Ablauf der Förderung eine Anschlussregelung nötig, die den Weiterbetrieb überall dort gewährleiste, wo kein „Repowering“ möglich sei – also das Nachrüsten oder Ersetzen bereits bestehender Windräder durch leistungsfähigere Anlagen. Darüber will Schulze erreichen, dass beim Bau neuer Häuser mehr Photovoltaikanlagen entstehen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisierte, der Gesetzesentwurf werde zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus auf Gebäuden führen. Gleichzeitig werde der Weiterbetrieb tausender alter Solarstromanlagen nicht gesichert.

Die Umweltschutzorganisation BUND begrüßte zwar die Verbesserung kommunale Teilhabe an den Erneuerbaren, kritisierte aber die Ausbauziele des Entwurfs scharf. Bis 2030 müsse der Anteil der Erneuerbaren auf 75 Prozent ansteigen. Auch der Deutsche Naturschutzring bezeichnete die Ausbaumengen als „deutlich zu niedrig“.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lobte unterdessen, dass die Bundesregierung mit der Absenkung der EEG-Umlage in die richtige Richtung gehe, „Strom für Mittelstand und Privathaushalte in Deutschland wieder bezahlbarer zu machen“. Ausnahmen für stromintensive Großunternehmen bei der Umlage dürften aber nicht zulasten von Mittelstand und Privatleuten gehen sondern müssten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte der ZDH.

Umweltministerin Schulze erklärte, sie setze darauf, dass in den parlamentarischen Beratungen nun „weitere Verbesserungen erzielt“ würden. Nach dem Kabinettsbeschluss sind bei der EEG-Novelle als nächstes Bundestag und Bundesrat am Zug. Angestrebt ist, dass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft tritt. 

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