EU erwägt rechtliche Schritte gegen Londons Änderungspläne beim Brexit-Vertrag

Illustration: Brexit
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Wegen der angekündigten einseitigen Änderungen am Brexit-Vertrag erwägt die EU rechtliche Schritte gegen Großbritannien. Die britischen Pläne seien „ein klarer Bruch wesentlicher Bestimmungen“ des zum Austrittsvertrag gehörenden Nordirland-Protokolls, heißt es in einem EU-Rechtsgutachten für die Mitgliedstaaten, das der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Möglich ist demnach eine Klage der EU vor dem Europäischen Gerichtshof, der Strafzahlungen gegen Großbritannien verhängen könnte.

Die britische Regierung hat am Mittwoch ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das Änderungen an dem im Januar verabschiedeten Austrittsvertrag mit der EU erreichen will. Es sieht vor, Teile des Nordirland-Protokolls außer Kraft zu setzen. Dabei geht es um Zollregelungen im Warenhandel zwischen der britischen Provinz und Großbritannien sowie die Zulässigkeit von Staatsbeihilfen für britische Firmen.

Das Rechtsgutachten nennt mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Demnach könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London einleiten. Dies wäre den Angaben zufolge sowohl vor als auch nach dem Ende der Übergangsphase Ende des Jahres möglich, in der Großbritannien noch dem EU-Binnenmarkt und der europäischen Zollunion angehört.

Bei solchen Verfahren kann die EU-Kommission am Ende auch vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, wenn es keine Lösung gibt. Das Gericht könne dann Strafzahlungen verhängen, wenn die EU Recht bekomme, heißt es in dem Gutachten.

Alternativ könne die EU das im Austrittsvertrag festgelegte Streitschlichtungsgremium anrufen, dessen Beschlüsse bindend sind. Auch dieses kann den Europäischen Gerichtshof anrufen und bei Verstößen Geldbußen verhängen. Halte sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, könne die andere ihre Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen oder aus dem angestrebten Abkommen über die künftigen Beziehungen aussetzen, heißt es indem Gutachten.

Die Nordirland-Frage war eine der schwierigsten bei der Aushandlung des Austrittsabkommens. Ziel beider Seiten war es, Grenzkontrollen zum EU-Mitglied Irland zu verhindern, um ein Wiederaufflammen des Nordirlandkonflikts zu verhindern.

Das Protokoll sieht deshalb vor, dass Nordirland künftig zwar eine Zollunion mit Großbritannien bildet. Bei Gütern von außerhalb Europas, die auch in die EU gelangen könnten, müssen die britischen Behörden aber EU-Zölle erheben. Dies soll Schmuggel geringer verzollter Ware in die EU verhindern. Nordirland wendet demnach zudem weiter Regeln des EU-Binnenmarktes an, um die Grenzkontrollen zu Irland zu vermeiden.

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