Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die geplante Verlängerung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise gegen Kritik verteidigt. Heil verwies vor der Kabinettssitzung am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“ darauf, dass im Zuge der Verlängerung den Unternehmen auch ein „Innovationsanreiz“ gesetzt werde. Vorwürfe, wonach durch das Kurzarbeitergeld auch Firmen am Leben gehalten würden, die nicht mehr wettbewerbsfähig seien, wies der Minister als theoretisch zurück.
Einige, die „sehr theoretisch in der akademischen Stube“ redeten, „sollten mal in den Betrieb gehen“, sagte Heil und verwies darauf, dass er am Nachmittag ein Unternehmen aus der Eventbranche besuchen wollte. „Das ist kein Zombieunternehmen“, sagte der SPD-Politiker. „Die haben alles richtig gemacht. Die sind richtige Spezialisten. Die haben im Moment nur kein Geschäft, weil vieles untersagt ist.“
Die Corona-Krise habe die „tiefste Wirtschaftskrise unserer Geschichte ausgelöst“, sagte Heil. Das Kurzarbeitergeld helfe Unternehmen und Beschäftigten. „Alle wissen, das ist eine notwendige Brücke.“ Es könne angesichts des Ausmaßes der Krise nicht jeder Arbeitsplatz erhalten werden, fügte er hinzu. „Aber wir werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen.“
Mit Änderungen der Kurzarbeitergeldverordnung, mit der sich das Kabinett am Mittwoch befasst, und der Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds will die große Koalition betroffenen Beschäftigten und Unternehmen in der Krise länger als zunächst geplant unter die Arme greifen. Die Spitzen von Union und SPD hatten im August beschlossen, dass Kurzarbeiter künftig bis zu 24 Monate statt wie bislang zwölf Monate Lohnersatz bekommen. Hieran hatte sich Kritik von einigen Wirtschaftswissenschaftlern entzündet, dass das Kurzarbeitergeld notwendige Veränderungen in den Unternehmen mit Blick auf den Strukturwandel hemmen könne.
Die Plänen der großen Koalition sehen vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter zur Stabilisierung der Unternehmen bis 30. Juni 2021 vollständig vom Bund erstattet werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen sie dann in der Regel zur Hälfte erstattet werden. Wenn die Firmen allerdings Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit ermöglichen, soll es auch dann eine vollständige Erstattung geben.