Neuer Gesetzentwurf für Schlachtbetriebe verstößt nicht gegen Verfassung

Symbolbild: Schlachtbetrieb

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu neuen Regeln für die Fleischbranche ist laut einem Gutachten verfassungsrechtlich einwandfrei. „Der Ausschluss von Werkvertrags- und Leiharbeit sowie der Beschäftigung von Soloselbständigen in den mittleren und größeren Unternehmen der Fleischwirtschaft verstößt nicht gegen das Grundgesetz“, schreibt der emeritierte Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bremen, Wolfgang Däubler, in dem Gutachten, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitag) vorlag. Das Gutachten war vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegeben worden.

Zum Kern des Gesetzes, dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie, führt der Wissenschaftler demnach aus: Die in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit werde auch für Unternehmer in der Fleischwirtschaft nicht verletzt. Ein Problem bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern werde es für die Unternehmer nicht geben, schreibt Däubler. Schließlich würden sich diejenigen, die bislang auf der Grundlage von Werkverträgen oder als Leiharbeitnehmer eingesetzt seien, kaum dagegen wehren, zu besseren Bedingungen ihre bisherige Arbeit fortzusetzen.

Auch gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt das Gesetz nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers nicht, da der Gesetzgeber „erkannten Besonderheiten der Fleischindustrie und den dort existierenden Missständen“ Rechnung trage. 

„Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit“, sagte DGB-Vorstandmitglied Anja Piel dem RND. Sie warnte zugleich davor, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren abzuschwächen. „Wenn einige in der Union meinen, man könne die Leiharbeit ausklammern oder noch mehr Ausnahmen schaffen, dann rollen eben diese Abgeordneten von CDU und CSU den Fleischbaronen den roten Teppich aus, um das Ziel des geplanten Gesetzes zu umgehen.“

Den Gesetzentwurf hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als Reaktion auf die Serie von Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachtbetrieben vorgelegt. Der Minister und andere Kritiker der Branche führen diese Ausbrüche des Erregers auf die Arbeitsbedingungen sowie die Unterbringung vieler Beschäftigter in beengten Gemeinschaftsunterkünften zurück. In den Schlachtbetrieben sind viele Osteuropäer tätig, die von Subunternehmen beschäftigt werden.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Großschlachthöfe bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine von Partnerfirmen beschäftigten Arbeiter einsetzen dürfen, sondern nur eigenes Personal. Auch die Unterbringung von Schlachthofmitarbeitern soll verbessert und die behördlichen Kontrollen in den Betrieben erhöht werden. Die Regelungen sollen zum kommenden 1. Januar in Kraft treten.

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