Neues Gesetz stärkt Selbstständigkeit betreuter Menschen mit Behinderung

Symbolbild: Behinderung
Symbolbild: Behinderung

Die Bundesregierung will Menschen mit Behinderung, die auf eine Betreuung angewiesen sind, künftig mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Mit einem Gesetz von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), welches das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin billigte, wird die Autonomie der Betroffenen gestärkt, wie der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel mitteilte. Es gehe hier um „Selbstbestimmung statt Paternalismus“.

Das Gesetz stellt klar, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten gewährleistet. Die Wünsche des Betreuten haben künftig Vorrang, das wird als zentraler Maßstab ins Gesetz eingeführt. 

Die Betroffenen sollen zudem in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden. Dies gilt insbesondere für gerichtliche Entscheidungen darüber, ob und wie ein Betreuer bestellt wird.

„Viele Menschen mit Behinderungen, beispielsweise mit Lernschwierigkeiten, werden viel zu oft noch als unmündig angesehen“, erklärte Dusel. „Das Recht, eigene Entscheidungen zu treffen, wird ihnen nicht selten abgesprochen.“ 

Die vorliegende Reform stärke die Autonomie der Menschen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese garantiere die Rechtsfähigkeit auch von Menschen mit Behinderungen.

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