Bei falschen Namensangaben auf Gästelisten müssen Gastronomiebesucher in Nordrhein-Westfalen künftig mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Ein falscher Namenseintrag sei „kein Kavaliersdelikt“, sagte der Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Wenn sich ein Eintrag auf den Listen als falsch herausstelle, solle der Gast „mit 250 Euro belangt werden“.
Wer einen falschen Namen auf diesen Listen eintrage, begehe eine „bewusste Täuschung“, sagte Laumann. Daher empfinde er ein Bußgeld von 250 Euro „so gerade angemessen“. Kontrolliert werden sollen die Gästelisten in Nordrhein-Westfalen nach den Worten Laumanns durch behördliche Stichproben.
Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstagabend Bußgelder von bis zu 1000 Euro für Falschangaben auf den Gästelisten in der Gastronomie angekündigt. Das Bundesland habe entschieden, „mit klaren Vorgaben heranzugehen und bis zu 1000 Euro auch festzulegen“, sagte der Kieler Regierungschef Daniel Günther (CDU) nach den Corona-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten.