Pop-Up-Radwege in Berlin: Wege sollen wegen „ernstlicher Zweifel“ an Rechtmäßigkeit entfernt werden

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Auf dem Fahrrad unterwegs - Die Oberbürgermeister-Radtour in Fürth

Berlin ist vorerst mit seinen in der Corona-Krise eingerichteten und bundesweit beachteten Pop-up-Radwegen gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht gab laut Mitteilung vom Montag einem Eilantrag gegen acht temporäre Radwege in der Hauptstadt statt. Wegen „ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung, die entsprechende Beschilderung zu entfernen. Die Voraussetzungen für die Einrichtung der Radwege in der Corona-Pandemie hätten nicht vorgelegen. Die Senatsverwaltung will gegen die Entscheidung vors Oberverwaltungsgericht ziehen.

Die Senatsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne) hatte die Radwege in der Corona-Krise eingerichtet. Laut Gericht gab sie zur Begründung im Wesentlichen an, in der Pandemie sei es erforderlich, die systemrelevante Mobilität zu gewährleisten. Dass ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, rechtfertige die Einrichtung der Radwege.

Das Gericht beschied, zwar könne die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten. Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs „ganz konkret auf eine Gefahrenlage“ hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei.

Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Stattdessen sei sie „fälschlich“ davon ausgegangen, sie müsse eine Gefahrenlage nicht begründen. Auch könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, weil es sich dabei nicht um „verkehrsbezogene Erwägungen“ handle.

Die Senatsverwaltung will gegen die Eilentscheidung vorgehen und erreichen, dass die Radwege bis zur juristischen Klärung noch nicht entfernt werden müssen. Es stünden „grundsätzliche Fragen im Raum“, die das Verwaltungsgericht nicht hinreichend gewürdigt habe. 

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Verkehr sind die Pop-up-Radwege rechtmäßig angeordnet und hinreichend begründet, erklärte sie. „Sie dienen insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.“ Im Übrigen sei kein anderer Verkehrsteilnehmer in seinen Grundrechten verletzt, wenn Radwege angeordnet würden, hieß es weiter. Die Senatsverwaltung will die bisher nur provisorische eingerichteten Radwege auf möglichst allen Strecken in reguläre Radwege überführen.

Die Klage gegen die Radwege hatten der AfD-Verkehrspolitiker Frank Scholtysek und der Abgeordnetenhausfraktionsvize und Rechtsanwalt Marc Vallendar eingereicht. Scholtysek nannte den Gerichtsbeschluss einen „Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass“.

Auch der FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja begrüßte die Entscheidung. Die Radwege seien nicht Teil einer Verkehrspolitik, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiere, sondern eine „Trotzanordnung“.

„Es ist und bleibt ein Irrweg, immer nur auf Radlobbyisten zu hören und dabei die Interessen von Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern zu ignorieren“, erklärte auch der Berliner CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici.

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin sieht dagegen „Nachholbedarf“ bei Klimaschutz und Verkehrssicherheit. „Es braucht im Autoland endlich einen klimafreundlichen Radwegturbo für ganz Deutschland“, erklärte er.

Die Berliner Pop-up-Radwege hatten bundesweit Aufmerksamkeit erhalten, gerade weil in der Coronakrise besonders in Großstädten viele Menschen öffentliche Verkehrsmittel mieden. In Hamburg wurde erst am Wochenende der erste offizielle Pop-up-Radweg vorgestellt, auch in München sollten mehrere solcher Strecken entstehen.

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