Rechtliche Prüfung bremst Gesetz gegen Hassrede im Internet vorerst aus

Hass - ein Ausdruck menschlicher Emotion
Hass - ein Ausdruck menschlicher Emotion

Das zentrale Gesetzesprojekt der großen Koalition gegen Hassrede im Internet liegt derzeit wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auf Eis. Das Anfang Juli endgültig vom Parlament verabschiedete Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn der Bundespräsident es ausfertigt – derzeit laufe aber noch die Prüfung durch das Staatsoberhaupt, teilte das Bundesjustizministerium am Freitag mit. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juli, das den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern begrenzt.

Das „Besondere“ an der derzeitigen Situation ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers, dass das Gesetz am 3. Juli abschließend vom Bundesrat verabschiedet wurde, dass dann aber zwei Wochen später das Verfassungsgericht ein Urteil fällte, das sich auf Teile des bereits verabschiedeten Gesetzes auswirken könnte.

Im Kern sieht dieses Gesetz vor, dass künftig mit härteren Strafen rechnen muss, wer im Netz schwere Drohungen wie etwa Mord ausspricht. Es sieht zudem eine Meldepflicht für bestimmte Delikte vor. Ein Passus des Gesetzes soll aber auch den Sicherheitsbehörden mehr Zugriffsrechte auf Telekommunikationsdaten einräumen. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings im Juli die Regelung in einem anderen Gesetz gekippt, das Behörden wie dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Zoll oder dem Verfassungsschutz Zugriff auf Daten wie Namen und Adressen von Telekommunikations-Kunden einräumte. Die Richter forderten hier schärfere Regelungen.

Der Sprecher des Justizministeriums wollte keine Bewertung zu der Frage abgeben, in wie weit sich dieses Gerichtsurteil auf das neue Hassrede-Gesetz auswirkt. „Es obliegt allein dem Bundespräsidenten, die Ausfertigung zu prüfen“, sagte er. „Es ist uns wichtig, dass dieses wichtige Gesetz in Kraft treten kann.“

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