Strukturen von AfD-„Flügel“ in Schleswig-Holstein bestehen fort

Björn Höcke - Bild: AFP via glomex
Björn Höcke - Bild: AFP via glomex

Die Strukturen des offiziell aufgelösten ehemaligen „Flügels“ der AfD in Schleswig-Holstein bestehen nach Angaben der dortigen Sicherheitsbehörden fort. Wie das Innenministerium am Dienstag in Kiel mitteilte, sind dessen „Nachfolgeaktivitäten“ ab sofort ein Beobachtungsobjekt für den Landesverfassungsschutz. Es lägen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.

„In Schleswig-Holstein bestehen organisatorische und personelle Strukturen im Hintergrund weiter fort“, begründete die Kieler Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) die Entscheidung. Es gebe daher auch „ein erhebliches Interesse an der Beobachtung der Nachfolgeaktivitäten des ehemaligen ‚Flügel‘-Personenkreises“.

Demnach interessieren sich die Verfassungsschützer insbesondere auch für die Frage, inwieweit dessen Mitglieder weiter Einfluss auf den schleswig-holsteinischen Landesverband der AfD ausüben. Dem formal aufgelösten „Flügel“ ist in dem Bundesland demnach etwa eine „mittlere zweistellige Zahl“ von Menschen zuzurechnen.

Sütterlin-Waack verwies zugleich auf die Einschätzungen des Bundesamts für Verfassungsschutz, der den „Flügel“ vor rund einem halben Jahr als eine „gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft und ihn zum Beobachtungsobjekt erklärt hatte. Der „Flügel“ um Frontmann Björn Höcke löste sich danach offiziell auf. Zweifel daran, dass dies das Ende seiner Aktivitäten bedeutete, gibt es schon länger.

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