Bürger können das Robert Koch-Institut (RKI) laut einer Gerichtsentscheidung nicht zu Änderungen an seinen täglichen Corona-Lageberichten zwingen. Mit dem Eilbeschluss wies das Berliner Verwaltungsgericht laut Mitteilung vom Freitag eine Frau ab, die die RKI-Angaben zum Infektionsgeschehen für übertrieben hält. Sie wollte dem RKI bestimmte Äußerungen verbieten lassen, weil ihre Menschenwürde „mit Füßen getreten“ werde. Das RKI bestimme „faktisch seit Monaten das Schicksal des Landes und seiner Bürger“, beklagte die Frau.
Das Gericht wies ihren Eilantrag als unzulässig zurück – ein Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen bestehe „unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt“. Beispielsweise setze eine Verletzung der Menschenwürde voraus, dass der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werde. Im Gegenteil ziele das Informationshandeln des RKI gerade auf den subjektiven Schutz der Bürger ab, befand das Gericht.
Die Frau hatte auch bemängelt, die Berichte könnten sie potenziell traumatisieren. Das habe sie jedoch nicht glaubhaft gemacht, beschieden die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.