US-Justizminister Bill Barr hat laut Medienberichten vorgeschlagen, gewalttätige Teilnehmer der Anti-Rassismus-Proteste unter dem Vorwurf von aufrührerischen Aktivitäten gegen die Regierung strafrechtlich zu verfolgen. Das „Wall Street Journal“, die „New York Times“ und der TV-Sender CNN berichteten am Mittwoch, Barr habe eine entsprechende Empfehlung in der vergangenen Woche in einer telefonischen Besprechung mit Bundesanwälten ausgesprochen.
Anklagen wegen „Aufruhrs“ („sedition“), also Bestrebungen zum Umsturz der Regierung, werden in den USA äußerst selten erhoben. Bei derartigen Anklagen drohen langjährige Haftstrafen. Das bislang letzte Mal, dass die US-Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen „Aufruhrs“ anstrebte, war vor zehn Jahren. Die damaligen Vorwürfe richteten sich gegen eine bewaffnete militante Gruppe im Bundesstaat Michigan. Wegen unzureichender Beweise scheiterte diese Anklage jedoch dann im Jahr 2012.
US-Präsident Donald Trump hat eine harte Bestrafung von gewalttätigen Teilnehmern der Anti-Rassismus-Proteste verlangt. Trump wie Barr machen linksextreme „Anarchisten“ für die seit Monaten anhaltenden Proteste verantwortlich. In seiner Kampagne für die Präsidentschaftswahl am 3. November setzt sich Trump als Kandidat von „Recht und Ordnung“ in Szene.
Die landesweiten Demonstrationen waren durch den Tod des Afroamerikaners George Floyd Ende Mai bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis entfacht worden und wurden seither durch weitere Fälle von Polizeigewalt gegen Schwarze zusätzlich befeuert. Die Proteste sind überwiegend friedlich, doch kam es wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung von gewalttätigen Demonstranten liegt überwiegend bei den Justizbehörden der einzelnen US-Bundesstaaten. Nach Angaben des Justizministeriums in Washington wurden im Zusammenhang mit den Anti-Rassismus-Protesten jedoch auch rund 300 Menschen von den Behörden der US-Bundesregierung festgenommen, vor allem wegen mutmaßlicher Angriffe auf Gebäude der Bundesregierung und Bundesbeamte.