Die bisher für 2021 geplante Volkszählung wird auf Mai 2022 verschoben. Den betreffenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Als Folge der Corona-Pandemie habe die Vorbereitung nicht wie geplant erfolgen können, hieß es zur Begründung der Vorlage des Bundesinnenministeriums.
Durch die Pandemie hätten sich Einschränkungen in der Verwaltungsarbeit ergeben. So sei in den Statistikämtern von Bund und Ländern „im erheblichen Umfang Personal für andere Aufgaben – zum Beispiel zur Unterstützung der Gesundheitsämter – abgezogen“ worden.
Die beim Zensus zu ermittelnden amtlichen Einwohnerzahlen sind für Politik, Wirtschaft und Verwaltung von Bedeutung. Unter anderem ergeben sich daraus wichtige Daten für den Länderfinanzausgleich oder die Einteilung von Wahlkreisen. Der Zensus erfolgt durch Stichproben sowie die Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten.