Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Aserbaidschan

Symbolbild: Warnung
Symbolbild: Warnung

Am 27. September sind erneut Kampfhandlungen an der „Line of Contact“ zwischen der Region Berg-Karabach und den besetzten Gebieten südlich und östlich von Bergkarabach und Armenien ausgebrochen, die inzwischen zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten. Die Regierung von Aserbaidschan hat das Kriegsrecht und eine Teilmobilmachung, die „Regierung“ von Berg-Karabach und der anderen besetzten Gebiete eine Generalmobilmachung ausgerufen.

In Aserbaidschan gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, von der Fahrten von und zum Flughafen Baku ausgenommen sind. Der Flugverkehr ist bis auf Verbindungen in die Türkei vorübergehend ausgesetzt.

Wie sich die Situation weiterentwickelt ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung nach Aserbaidschan erlassen.

Was muss ich beachten?

  • Keinesfalls Reisen in die Region Berg-Karabach, die übrigen besetzten Gebiete und das Grenzgebiet zu Aserbaidschan unternehmen.
  • Bei Aufenthalten vor Ort Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und vollständig halten.
  • Über lokale Medien informieren.
  • Anweisungen lokaler Behörden befolgen.
  • Fluggesellschaft zu möglichen Änderungen im Flugplan kontaktieren.

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