Berliner Verwaltungsgericht hebt Sperrstunde für Gaststätten auf

Symbolbild: Leere Gaststätte
Symbolbild: Leere Gaststätte

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe nicht rechtens ist. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Sperrstunde war am 10. Oktober in Kraft getreten. Zwischen 23.00 und 06.00 Uhr mussten Gastronomiebetriebe schließen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Berliner Senat am 6. Oktober gefasst. Gegen diese Regelung legten insgesamt elf Gastronomen per Eilverfahren nun erfolgreich Beschwerde ein.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.

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