Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Verhandlungstermin im sogenannten Dieselverfahren gegen Daimler aufgehoben. Ursprünglich sollte am 27. Oktober verhandelt werden. Der Kläger nahm aber die Revision zurück, wie der BGH am Montag mitteilte. Er hatte ursprünglich wegen einer Abschalteinrichtung in seinem Mercedes-Benz auf Schadenersatz geklagt. (Az. VI ZR 162/20)
Der BGH verhandelt allerdings am 14. Dezember (11.00 Uhr) ein ähnliches Verfahren. (Az. VI ZR 314/20) Auch hier klagt ein Fahrzeugkäufer wegen einer seiner Ansicht nach unzulässigen Abschalteinrichtung gegen Daimler. Er argumentiert, dass die Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb eingehalten würden und verlangt die Rückerstattung des Kaufpreises.