Bundespolizei ermahnt binnen vier Wochen mehr als 71.000 Zugreisende

Maskenpflicht im Zug
Maskenpflicht im Zug

Die Bundespolizei hat binnen einem Monat mehr als 71.000 Bahnreisende wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bahnhöfen und Zügen ermahnt. In 1124 Fällen seien im Zeitraum vom 12. September bis zum 12. Oktober die örtlichen Gesundheitsämter informiert worden, damit diese Bußgelder verhängen, teilte die Polizeibehörde am Dienstag in Potsdam mit. In 200 Fällen seien Reisende von der Weiterfahrt mit dem Zug ausgeschlossen oder eines Bahnhofs verwiesen worden.

Weder das Personal der Bahn noch die Bundespolizei dürfen Bußgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht verhängen, aber es können Informationen an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet werden. Diese können dann Bußgelder verhängen. Wie die Bundespolizei mitteilte, zeigte sich der ganz überwiegende Teil der Reisenden aber nach der Ermahnung einsichtig.

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