Bundesregierung stellt Selbstständige in Hartz-IV-Bezug besser

Symbolbild: Hartz 4
Symbolbild: Hartz 4

Die Bundesregierung will in der Coronakrise die Vermögensregelung für Selbstständige in Hartz IV nachbessern. Künftig sollten für jedes Jahr der Selbstständigkeit weitere 8000 Euro an Vermögen etwa in Aktiendepots oder auf Festgeldkonten freigestellt werden, die „erkennbar für die Alterssicherung bestimmt“ seien, berichtete der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. 

Mit der Neuregelung sollen Selbstständige beim Schutz ihrer Altersvorsorge durchschnittlichen gesetzlich Rentenversicherten gleichgestellt werden. Im März hatte die Bundesregierung entschieden, den Zugang zu Hartz IV vorübergehend erheblich zu erleichtern, um Selbstständige abzusichern, die durch die Pandemie Einkommensverluste erlitten haben. Sie sollen weder ihre Altersvorsorge antasten noch ihre Wohnung aufgeben müssen. 

Auch das Schonvermögen wurde erheblich erhöht, auf 60.000 Euro für den Antragsteller und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied, die Altersvorsorge wird dabei nicht angerechnet. 

Bislang durften Jobcenter allerdings in der Regel nur Anlagen als Altersvorsorge anerkennen, die vor dem Ruhestand nicht angetastet werden können. Viele Selbstständige sichern sich jedoch fürs Alter mit Aktien oder Fondssparplänen ab – und überschreiten so die Schonvermögensgrenze. Dies solle mit der Neuregelung abgemildert werden, berichtete der „Spiegel“.

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