Die Bundesregierung will die Zügel im Kampf gegen Geldwäsche anziehen: Das Kabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf, mit dem der komplexe Straftatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt werden soll, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Ziel sei es, mit den Änderungen eine „effektivere“ Verfolgung von Geldwäsche zu ermöglichen.
Zentraler Bestandteil des zusammen mit dem Bundesfinanzministerium erarbeiteten Entwurfs ist die Streichung des sogenannten Vortatenkatalogs aus dem Geldwäsche-Paragrafen. Bislang ist dort eine lange Liste von Straftaten verzeichnet. Künftig sollen alle Straftaten als Vortaten von Geldwäsche einbezogen werden. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog werde künftig die „Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich deutlich effektiver“, insbesondere bei der organisierten Kriminalität.
Der Geldwäschestraftatbestand werde damit deutlich häufiger als bisher greifen, erklärte das Ministerium. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kommen demnach bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis sei in der Strafverfolgungspraxis oft schwierig gewesen.
„Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Das ist wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen.“ Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach von „noch mehr Biss“ für die Geldwäsche-Bekämpfung.