Der 2. Lockdown steht bevor – Beschlussvorlage des Bundes hat es in sich!

Angela Merkel - Bild: Bundesregierung/Denzel
Angela Merkel - Bild: Bundesregierung/Denzel

Mit drastischen Maßnahmen bis Ende November will die Bundesregierung einem Bericht zufolge versuchen, die Corona-Pandemie in Deutschland einzudämmen. Wie die Funke Mediengruppe unter Berufung auf einen Entwurf für die Beschlussvorlage der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch berichtet, soll die Bevölkerung angehalten werden, vom 4. November bis Ende November die Kontakte zu anderen Menschen „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“. Ausgenommen seien Angehörige des eigenen Hausstandes.

Demnach soll ab Mittwoch nächster Woche der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden entsprechend sanktioniert. 

Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“, zitiert die Funke Mediengruppe aus dem Entwurf.

Schulen und Kindergärten sollen demnach von den Einschränkungen verschont bleiben. Alle Bürger sollen hingegen aufgefordert werden, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Dies soll im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge gelten. „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, heißt es laut den Funke-Zeitungen. 

Demnach sollen alle Institutionen und Einrichtungen für die Freizeitgestaltung geschlossen werden. Dazu werden in dem Entwurf mit Stand vom späten Dienstagabend Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder sowie  Fitnessstudios aufgezählt.  

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen würden geschlossen. Davon ausgenommen sei – wie bereits während der ersten Corona-Welle im Frühjahr – die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. 

Auch Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen nach den Vorarbeiten von Kanzleramt und Staatskanzleien der Länder bis Ende November geschlossen werden, um den dramatischen Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa für Physiotherapien sollen demnach möglich bleiben, schreibt die Funke Mediengruppe weiter. 

Friseursalons sollen unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Ebenso sollen Supermärkte unter Auflagen offen bleiben. „Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält“, heißt es nach Informationen der Funke-Zeitungen. 

In zwei Wochen wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten, um die durch die Maßnahmen erreichten Ziele zu beurteilen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. 

Ob die Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt am Mittwoch eins zu eins bei dem Krisengipfel übernommen wird, ist noch offen. Einzelne Länder haben bereits angekündigt, dass sie etwa im Bereich der Gastronomie Komplettschließungen für falsch hielten.

Mit den Maßnahmen will die Regierung dem Entwurf zufolge zügig die Infektionsdynamik unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich seien. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können.“ Dazu bedürfe es jetzt wie im Frühjahr einer gemeinsamen Anstrengung. 

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt