Deutsche Haftbefehle gegen Hintermänner im Panama-Papers-Skandal

Symbolbild: Strafbare Steuerhinterziehung - Bild: Mehaniq via Twenty20
Symbolbild: Strafbare Steuerhinterziehung - Bild: Mehaniq via Twenty20

Viereinhalb Jahre nach Veröffentlichung der „Panama Papers“ haben deutsche Behörden einem Medienbericht zufolge Haftbefehle gegen die früheren Eigentümer der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca erlassen. Der aus Deutschland stammende Jürgen Mossack und sein panamaischer Partner Ramón Fonseca werden wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung weltweit gesucht, wie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Dienstag berichteten. Mossack und Fonseca hatten in den 80er Jahren in Panama eine Kanzlei eröffnet, die sich auf das Gründen und Betreiben von Briefkastenfirmen spezialisierte.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln bestätigte auf Anfrage der Medien die Existenz von zwei internationalen Haftbefehlen, sagte jedoch nicht, gegen wen sich diese richten. Die Kanzlei Mossack Fonseca half den „Panama Papers“ zufolge Politikern, Fußball-Funktionären und Kriminellen, aber auch Milliardären und Prominenten, ihr Geld zu verstecken. 

Das Treiben flog auf, nachdem ein anonymer Whistleblower der „Süddeutschen Zeitung“ mehr als elf Millionen interne Dokumente der Kanzlei zugespielt hatte. Die „SZ“ und das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) analysierten die Daten zusammen mit 400 Journalisten aus der aller Welt und veröffentlichten die Ergebnisse im April 2016.

Nach der Veröffentlichung mussten etliche Politiker – darunter der damalige isländische Premier Sigmundur Gunnlaugsson und der pakistanische Premier Nawaz Sharif – von ihren Ämtern zurücktreten. Weltweit wurden tausende Ermittlungsverfahren eingeleitet und umgerechnet mehr als zwei Milliarden Euro an Strafen und Nachzahlungen eingetrieben. 

In Deutschland wurden laut dem Bericht rund 2000 Verfahren gegen Steuerhinterzieher eingeleitet, etliche Banken und Vermögensverwalter zahlten Bußgelder in Millionenhöhe. In den USA wurden zuletzt ein Vermögensverwalter sowie ein Mossack-Fonseca-Kunde zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Gründer der Kanzlei blieben dagegen bisher weitgehend unbehelligt. Der 68 Jahre alte Fonseca und der 72-jährige Mossack haben laut Bericht beide die panamaische Staatsbürgerschaft – und Panama liefert seine Bürger aus Prinzip nicht aus. 

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