Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht abgelehnt

Symbolbild: Maskenpflicht in der Schule
Symbolbild: Maskenpflicht in der Schule

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht abgelehnt. Das Tragen einer Alltagsmaske sei ein geeignetes Mittel, um die Weiterverbreitung von Covid-19 zu begrenzen, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Eingriff in die Rechte der Antragsteller sei gerechtfertigt.

In Baden-Württemberg gilt seit Montag die höchste Pandemiewarnstufe. Das bedeutet unter anderem, dass ab der fünften Klasse auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Zwei Geschwister aus dem Landkreis Ravensburg, die an weiterführende Schulen gehen, hatten dagegen einen Eilantrag eingereicht. 

Tatsächlich werde ihr Recht beeinträchtigt, das eigene Erscheinungsbild selbstverantwortlich zu bestimmen, so das Gericht. Damit gingen unter anderem auch Einschränkungen der Kommunikation sowie unter Umständen des Wohlbefindens einher. Demgegenüber stünden jedoch die „gravierenden Folgen für Leib und Leben einer Vielzahl vom Coronavirus Betroffener“ und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems. Mehrere wissenschaftliche Institutionen hätten sich übereinstimmend für das Tragen der Alltagsmaske im Unterricht ausgesprochen. 

Es sei auch gerechtfertigt, eine solche Maßnahme für das ganze Bundesland zu erlassen – unabhängig vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Landkreis. Schüler und Lehrkräfte überquerten häufig Landkreisgrenzen, zudem breiteten sich Infektionen inzwischen „vielfach diffus“ in weitere Regionen aus. 

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