Ab dem kommenden Montag dürfen Prostitutionsstätten in Baden-Württemberg nach einem Gerichtsurteil wieder öffnen. Die Betreiberin eines Etablissements wehrte sich mit einem Eilantrag erfolgreich gegen die Schließung ihres Betriebs, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes am Dienstag in Mannheim mitteilte. In der gegenwärtigen Lage sei die vollständige Untersagung sexueller Dienstleistungen unverhältnismäßig, hieß es.
Der Verwaltungsgerichtshof führte aus, dass das Betriebsverbot von Prostitutionsstätten bisher nicht zu beanstanden gewesen, mittlerweile jedoch unverhältnismäßig sei. Da das Verbot bereits am 16. März in Kraft trat und keine Ausnahmen zulasse, wiege es als Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsstellerin außerordentlich schwer.
Dass Prostitutionsstätten ein ähnlich hohes Infektionsrisiko wie Feiern im Freundes- oder Familienkreis aufweisen sollten, sah das Gericht als nicht erwiesen an. Das gelte umso mehr, „als die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen in der Regel auf die Anwesenheit von zwei Personen beschränkt sei und einen begrenzten Zeitraum umfasse“.