Die Teilnehmer einer für Samstag in Karlsruhe geplanten Protestkundgebung gegen die Corona-Auflagen müssen laut einem Gerichtsentscheid keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab am Freitagabend nach eigenen Angaben einem Eilantrag der Organisatoren der „Querdenken“-Demo statt. Die von der Stadt Karlsruhe angeordnete Maskenpflicht greife unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein, hieß es zur Begründung.
Zwar sei eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Versammlungsteilnehmer grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um Corona-Infektionen zu verhindern, erklärte das Gericht. Das Ansteckungsrisiko lasse sich bei der geplanten Kundgebung unter freiem Himmel aber auch durch einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern ebenso wirksam reduzieren.
Das Gericht ging davon aus, „dass aufgrund des stationären Charakters der Versammlung und einer angegebenen Teilnehmerzahl von 500 Personen die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden könnten“. Sollten die Demonstranten diese Vorgabe „in erheblichem Umfange“ missachten, könne die Stadt kurzfristig weitergehende Auflagen erlassen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Initiative Querdenken veranstaltet seit Monaten in verschiedenen Städten Versammlungen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dabei wird immer wieder gegen die Hygiene- und sonstigen Schutz-Bestimmungen verstoßen.