Gesetz gegen missbräuchliche Massen-Abmahnungen beschlossen

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Der Missbrauch von Massen-Abmahnungen soll sich nicht mehr lohnen: Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zu, das dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage entziehen soll. So sollen vor allem Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen geschützt werden. 

Um finanzielle Anreize für Abmahner zu verringern, sollen künftig Mitbewerber keine Kostenerstattung mehr für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet bekommen; dies gilt ebenso bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. 

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können Betroffene vom Abmahnenden zudem die Erstattung ihrer Kosten verlangen. Wirtschaftsverbände können Ansprüche laut dem Gesetz nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind. 

Im Gesetz enthalten ist außerdem eine Reparaturklausel für „sichtbare formgebundene Autoersatzteile“: Sie sind designrechtlich nicht mehr geschützt – und dürften damit günstiger werden. 

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