Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht doch in männlicher Sprachform

Symbolbild: Deutsche Justiz
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Nach Widerspruch aus dem Bundesinnenministerium hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf doch nicht komplett in weiblicher Sprachform vorgelegt, sondern die übliche männliche Form genutzt. Das Justizministerium begründete dies am Mittwoch mit der „enormen politischen Priorität“ der Reform des Insolvenzrechts, die nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es habe „möglichst rasch“ eine Einigung zwischen den Ressorts erzielt werden sollen, sagte ein Ministeriumssprecher.  

Das Ministerium begründete die in dem ersten Entwurf verwendete weibliche Form mit der Wortwahl im Insolvenzrecht. Dabei sei es zutreffend, von „Gläubigerin“ oder „Schuldnerin“ zu sprechen. Um unnötige Komplexität zu vermeiden, sei auf die zusätzliche männliche Form verzichtet worden. Die Rechts- und Sprachprüfung sei aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen gewesen. 

Ein Sprecher des Bundesinnenministerium verteidigte den Widerspruch gegen den ersten Entwurf in weiblicher Form. Dieser sei aus „rein formalen Gründen“ erfolgt und mit keiner „gesellschaftspolitischen Positionierung“ verbunden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „sehr bewusst“, dass Sprache einem gesellschaftlichen Wandel unterliege. Es sei aber nicht Aufgabe des Verfassungsministeriums, die Debatte aktiv voranzutreiben oder aufzuhalten. Der Minister legte Wert darauf, dass zunächst gesellschaftspolitischer Konsens erstellt werde, bevor ein Gesetz in einer anderen als der bisherigen Form abgefasst werde.

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