Unternehmen in Deutschland können ihre Hauptversammlungen auch weiterhin rein virtuell abhalten: Die Regierung verlängerte die entsprechende Regelung bis Ende 2021, wie das Bundesjustizministerium am Donnerstag mitteilte. Die Regelung, wegen der Corona-Beschränkungen seit Ende März in Kraft, war zunächst bis Jahresende befristet gewesen.
Mit der Verlängerung der Regelung werde die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften, aber auch von Vereinen oder Stiftungen während der Pandemie sichergestellt, erklärte das Ministerium. Denn nach wie vor bestünden aufgrund der Corona-Pandemie Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens, auch hinsichtlich der Versammlungsmöglichkeit insbesondere von größeren Personengruppen.