Maskenpflicht im Bundestag – Auch für Corona-Leugner!

Bundestag von außen
Bundestag von außen

Wegen der anhaltenden Ausbreitung des Coronavirus hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Bundestag angeordnet. Die Maskenpflicht gelte ab Dienstag, teilte die Bundestagsverwaltung am Montag in Berlin mit. Schäuble habe sich zu der Anordnung entschieden, „weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen“ sei. Die Maskenpflicht gelte für alle Räume „einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume“.

Bislang galt im Bundestag nur eine „dringende Empfehlung“ zum Maskentragen. Diese sei aber „nicht überall beachtet“ worden, erklärte die Bundestagsverwaltung. 

In den Sitzungssälen einschließlich des Plenarsaals dürfe die Maske künftig nur dann abgelegt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden können, heißt es in Schäubles Anordnung. Die Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung am Rednerpult und an den Saalmikrophonen ablegen. Auch die jeweiligen Sitzungsleiter können die Maske im Sitzungsvorstand ablegen.

Ähnliche Regelungen gelten für die Büroräume des Bundestags. Schäuble empfahl den Fraktionen, für ihre Räumlichkeiten ähnliche Regelungen zu erlassen. Verstöße gegen die Anordnung des Bundestagspräsidenten können mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden, teilte die Bundestagsverwaltung mit.

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