Mehr Schutz vor Radonbelastung durch Ausweisung von Vorsorgegebieten

Ausweisung von Gebieten mit hoher Radonbelastung
Ausweisung von Gebieten mit hoher Radonbelastung

Bis zum Jahresende werden die Bundesländer Gebiete ausweisen, in denen eine erhöhte Radonbelastung möglich ist. Das gilt für jene Regionen in Deutschland, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für das Edelgas verstärkt zu erwarten sind, wie das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am Montag in Berlin mitteilten.

Die Ausweisung sogenannter Radonvorsorgegebiete soll die dort lebenden Menschen besser schützen. Es gelten dann etwa höhere Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und eine Messpflicht an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss.

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht vor allem beim Zerfall von Uran im Erdboden. Von dort gelangt Radon in die Luft und kann eingeatmet werden. In der Außenluft verdünnt sich Radon schnell und stellt dort normalerweise kein Problem dar.

In Innenräumen von Gebäuden kann es sich jedoch anreichern. Wird Radon über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich das Risiko für Lungenkrebs. Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen.

In Deutschland ist Radon abhängig von den regionalen geologischen Beschaffenheiten sehr unterschiedlich verteilt. So sind in der norddeutschen Tiefebene die Radonkonzentrationen meist niedrig, während sie beispielsweise in den meisten Mittelgebirgen höher liegen.

Das überarbeitete Strahlenschutzgesetz von 2018 regelt, dass die Länder bis zum Jahresende Radonvorsorgegebiete ausweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts kommt, ist dort höher als im restlichen Bundesgebiet. Das bedeutet aber nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Zudem kann es auch außerhalb dieser Vorsorgegebiete zu Überschreitungen kommen.

„Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen“, erklärte BfS-Präsidentin Inge Paulini. Trotzdem werde das von Radon ausgehende Risiko oft unterschätzt. Dabei könne auch jeder selbst aktiv werden, etwa durch regelmäßiges und intensives Lüften und das Abdichten von Gebäuden.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth betonte, mit der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder könnten gezielt solche Regionen in den Blick genommen werden, in denen Überschreitungen des Referenzwerts verstärkt zu erwarten seien und in denen ein größerer Handlungsbedarf bestehe. Damit werde auch das öffentliche Bewusstsein für den Radonschutz „geschärft“.

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