Nur in wenigen Ländern gilt noch ein Beherbergungsverbot

Symbolbild: Rezeption eines Hotels
Symbolbild: Rezeption eines Hotels

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gilt derzeit nur noch in wenigen Bundesländern. NORDRHEIN-WESTFALEN, RHEINLAND-PFALZ, THÜRINGEN, BERLIN und BREMEN setzten diese umstrittene Regelung erst gar nicht um. 

In HAMBURG müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen.

In BADEN-WÜRTTEMBERG und NIEDERSACHSEN kippten Gerichte die Regelung vorerst. Das SAARLAND setzte das Beherbergungsverbot ab Freitag aus, in SACHSEN und BAYERN entfällt es ab Samstag. HESSEN plant ebenfalls die Abschaffung des seit Sommer geltenden Beherbergungsverbot. Das Kabinett will dazu am Montag beraten.

In vier Ländern hat das Beherbergungsverbot weiterhin Bestand. In SACHSEN-ANHALT und BRANDENBURG gilt die Regelung für Touristen aus Corona-Risikogebieten, ausgenommen, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen. Gleiches gilt für SCHLESWIG-HOLSTEIN, wo ein Eilantrag gegen das Beherberungsverbot scheiterte.

Die schärfste Regelung hat MECKLENBURG-VORPOMMERN. Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Landesverordnung dort weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann verkürzt werden, wenn ein zweiter Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

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