Süssmuth kritisiert brandenburgisches Urteil gegen Paritätsgesetz

Archivbild: Rita Süssmuth - Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons
Archivbild: Rita Süssmuth - Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat die Aufhebung des brandenburgischen Paritätsgesetzes durch das Landesverfassungsgericht als Rückschritt für die politische Gleichberechtigung von Frauen kritisiert. „Dieses Urteil stellt die Parteiengesetze über die im Grundgesetz verankerte Pflicht, Gleichberechtigung zu fördern“, sagte Süssmuth der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstagausgabe). Sie hoffe nun auf eine Klärung durch die Verfassungsrichter in Karlsruhe. 

„Im Grundgesetz ist die Pflichtaufgabe verankert, sich für den Abbau der Benachteiligung einzusetzen“, betonte Süssmuth. Dies könne nur durch entsprechende Frauenförderung passieren. Das Brandenburger Urteil sei „enttäuschend, aber wir machen weiter“, betonte die frühere Vorsitzende der Frauen Union der CDU. „Wir geben nicht auf.“

Das Verfassungsgericht in Potsdam hatte am Freitag geurteilt, dass das Paritätsgesetz des Bundeslandes gegen die Rechte der politischen Parteien verstoße und somit mittelbar auch das Demokratieprinzip verletze. Es gab damit Klagen von AfD und NPD in großen Teilen statt. Das Gesetz der früheren rot-roten Landesregierung schrieb vor, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden mussten.

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