Umwelthilfe darf Schriftverkehr zwischen VW und Kraftfahrt-Bundesamt einsehen

Symbolbild: Schriftverkehr
Symbolbild: Schriftverkehr

Nach jahrelangem Rechtsstreit erhält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) endgültig Einsicht in Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum VW-Dieselskandal. Das Amt muss der DUH seinen Schriftverkehr mit Volkswagen vom Herbst 2015 vorlegen, wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Dabei geht es um den Rückruf von VW-Dieselfahrzeugen im Zusammenhang mit den im September 2015 bekannt gewordenen Manipulationen. (Az: 4 LA 141/18)

Das Oberverwaltungsgericht als zweite Instanz wies Berufungsanträge des KBA und des Volkswagen-Konzerns gegen ein entsprechendes erstes Urteil in dem Fall ab: Bereits im April 2018 hatte das Verwaltungsgericht der DUH die Akteneinsicht zugesprochen (Az: 6 A 48/16). Die Richter hatten damals das öffentliche Interesse an Aufklärung im Dieselskandal höher bewertet als den Verweis des KBA auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Geschäftsgeheimnisse des Autobauers.

Dem folgten die Oberverwaltungsrichter nun in ihrem Urteil – die Begründungen der Berufungsanträge „vermochten den Senat nicht zu überzeugen“, teilte das Gericht mit. Demnach darf sich das Bundesamt nicht länger weigern, die Akten herauszugeben; das Urteil ist unanfechtbar.

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