Unendlicher Prozess? Raser vom Ku‘ damm ab Dienstag zum dritten Mal vor Berliner Landgericht

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Zum dritten Mal steht Marvin N., einer der Raser vom Berliner Kurfürstendamm, ab Dienstag in der Hauptstadt vor Gericht. Zweimal verurteilte das Landgericht den heute 28-Jährigen bereits wegen Mordes. Zweimal hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil wieder auf, zuletzt im Juni 2020. Nun müssen die Berliner Richter sich noch einmal mit dem Fall befassen.

N. lieferte sich im Februar 2016 mit einem anderen Mann, Hamdi H., nachts auf dem Kurfürstendamm ein illegales Autorennen. Sie überfuhren in hoher Geschwindigkeit mehrere rote Ampeln. An einer Kreuzung erfasste H.s Wagen schließlich mit 160 bis 170 Stundenkilometern das Auto eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb.

Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es war das deutschlandweit erste Mordurteil in einem solchen Fall. Ein Jahr später hob der BGH das Urteil allerdings auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses verurteilte beide 2019 erneut wegen Mordes. 

Im Revisionsverfahren entschied der BGH, dass das Urteil gegen den Haupttäter H. bestehen bleiben kann. Das Urteil gegen N. wurde allerdings aufgehoben: Der BGH sah keinen Beweis für einen gemeinsamen Entschluss zur Tötung eines Menschen. Darum muss das Landgericht nun erneut über N.s Fall entscheiden.

Bereits Anfang 2019 bestätigte der BGH erstmals ein Mordurteil gegen einen Mann, der mit einem gestohlenen Taxi auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Unfall verursacht hatte. In München wurde im September einen Raser wegen Mordes angeklagt, der im November 2019 auf der Flucht vor der Polizei als Geisterfahrer einen 14 Jahre alten Jungen überfahren und getötet haben soll.

Sollte Marvin N. in Berlin nicht wegen Mordes verurteilt werden, ist trotzdem eine Gefängnisstrafe möglich. Wenn bei einem illegalen Autorennen Menschen sterben, können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Das Landgericht setzte bis zum 29. Dezember zunächst 16 Verhandlungstage an.

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