Das ungarische Hochschulgesetz ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Es verstoße gegen die Grundrechtecharta der EU und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Das Gericht gab damit einer Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Ungarn statt. (Az. C-66/18)
Nach einer Änderung des Hochschulrechts im Jahr 2017 dürfen ausländische Universitäten in Ungarn nur noch Abschlüsse vergeben, wenn darüber erstens ein Vertrag zwischen beiden Ländern besteht und die Hochschule zweitens auch im Herkunftsland tätig ist. Diese Neuregelung betraf konkret nur die vom US-Investor George Soros geförderte Central European University.
Die Regelungen veränderten den Wettbewerb zum Nachteil von ausländischen Hochschulen, entschied der EuGH nun. Zudem gefährdeten sie die akademische Freiheit. Die Erklärung der ungarischen Regierung, die sich auf den Schutz der öffentlichen Ordnung berief, hielt das Gericht für unzureichend.