Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Reform der Fahrgastrechte in der Europäischen Union begrüßt, die für Bahnreisende eine Reihe von Verbesserungen vorsieht – zugleich aber auch den Wegfall von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen etwa durch Unwetter. „Künftig gibt es EU-weit klare Regelungen und einen stärkeren Schutz für alle, die mit der Bahn reisen“, erklärte Lambrecht. Die neue Verordnung werde das Bahnfahren mit dem Fahrrad „deutlich leichter machen“. Auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität seien „wesentliche Erleichterungen“ erzielt worden.
Nachdem sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits Anfang Oktober auf eine Reform der Fahrgastrechte geeinigt hatten, billigte nun auch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments die Neufassung, wie Lambrechts Ministerium am Donnerstag mitteilte. Die neuen Regeln müssen demnach noch formell vom Rat und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden und sollen dann ab 2023 gelten.
Die Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr regelt etwa die Haftung von Eisenbahnunternehmen bei Unfällen, die Modalitäten der Fahrradmitnahme oder die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
Künftig haben Reisende das Recht, ihr Fahrrad in Fern- und Regionalzügen mitzunehmen. „Daher sollen die Bahnunternehmen ihre Züge nach und nach mit einer der voraussichtlichen Nachfrage angemessenen Zahl von Fahrradplätzen ausstatten“, erklärte das Verbraucherschutzministerium. Auch müssten die Unternehmen künftig online über die Kapazitäten für Fahrräder informieren und zumindest für reservierungspflichtige Züge auch die Reservierung von Fahrradplätzen ermöglichen.
Für Menschen mit Behinderungen, die häufig Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen, soll künftig EU-weit nicht nur für Fern-, sondern auch für Regionalzüge ein Recht auf entsprechende Unterstützung gelten. Dabei soll es ausreichen, Unterstützungsbedarf bis zu 24 Stunden vor Abfahrt anzumelden – und nicht mehr 48 Stunden vorher.
Bei Verspätungen müssen Bahnunternehmen indes künftig keine Entschädigung mehr zahlen, „wenn die Verspätung direkt durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Stürme verursacht wurden, die das Unternehmen nicht vermeiden konnte“, erklärte das Ministerium. Diese Ausnahme gelte jedoch nicht, wenn das Unternehmen die Verspätung – etwa durch sachgemäße Wartung – hätte verhindern können.
Diese Regelung hatten Verbraucherschützer nach der Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten als Schwächung der Rechte von Bahnfahrenden kritisiert. Lambrechts Ministerium erklärte, die Regelung diene „der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf andere Verkehrsmittel, deren Betreiber sich schon jetzt auf außergewöhnliche Umstände berufen können“.