Verbraucher müssen im kommenden Jahr minimal weniger zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien beitragen: Die EEG-Umlage sinkt von knapp 6,8 Cent auf 6,5 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom – allerdings nur durch einen Bundeszuschuss. Eine Entlastung beim Strompreis, der sich neben der Umlage aus verschiedenen anderen Faktoren zusammensetzt, ist aber nicht zu erwarten.
Was ist die EEG-Umlage?
Hintergrund der seit dem Jahr 2000 erhobenen Ökostrom-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, den zunehmend angebotenen Ökostrom abzunehmen und weitgehend zu festen Preisen zu vergüten. Sie verkaufen den Strom dann an der Börse. Je nach Stromverbrauch und Börsenpreis entsteht für die Netzbetreiber eine Differenz, die mit der EEG-Umlage ausgeglichen werden soll.
Bei ihrer Einführung betrug die EEG-Umlage 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom – seitdem stieg sie in den allermeisten Jahren, zuletzt sank sie hingegen 2018 und 2019 leicht. Weil die Corona-Pandemie den Strommarkt einbrechen ließ, konnte eine neuerliche Steigerung der Umlage nur durch Bundesmittel vermieden werden.
Wer bezahlt für die Umlage?
Am Ende wird sie grundsätzlich auf alle Stromverbraucher umgelegt. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wird sie knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von den privaten Haushalten getragen, der Rest entfällt größtenteils auf öffentliche Einrichtungen.
Allerdings können sich Unternehmen aus besonders stromintensiven Branchen Rabatte sichern, um Wettbewerbsnachteilen vorzubeugen. 2019 erhielten laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gut 2000 Unternehmen Ermäßigungen – fast ausschließlich aus dem produzierenden Gewerbe.
Wer legt die Höhe fest?
Zuständig sind die Betreiber der Stromübertragungsnetze – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW. Sie lassen jedes Jahr unter Aufsicht der Bundesnetzagentur schätzen, wie viel Ökostrom im nächsten Jahr voraussichtlich ins Netz eingespeist wird, wie viel Geld sie den Erzeugern dafür zahlen müssen und wie viel sie wiederum an der Strombörse für die Energie bekommen. Auch weitere Größen wie der Gesamtstromverbrauch und der Bau neuer Ökostromanlagen werden geschätzt.
Daneben spielt das sogenannte EEG-Konto eine Rolle. Auf dieses fließen die eingenommene EEG-Umlage und die Einnahmen aus dem Verkauf des Ökostroms, die Zahlungen an die Stromerzeuger gehen hiervon ab. Nach Angaben der Netzbetreiber drückte die Corona-Pandemie das EEG-Konto bis Ende September auf ein Minus von 4,1 Milliarden Euro.
Unter dem Strich ergaben die Berechnungen für 2021 einen Umlagebetrag von rund 33 Milliarden Euro – fast zehn Milliarden Euro mehr als für das laufende Jahr. Die Betreiber bezifferten die entsprechende EEG-Umlage eigentlich auf 9,651 Cent. Die Bundesregierung muss demnach 10,8 Milliarden Euro zuschießen.
Was fließt noch in den Strompreis ein?
Die eigentlichen Energiekosten machen nur knapp ein Viertel des Endpreises aus: Laut Bundesnetzagentur entfielen bei Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 2500 und 5000 Kilowattstunden Mitte 2019 durchschnittlich 24,7 Prozent auf die Strombeschaffung, den Vertrieb und die Gewinnmarge des jeweiligen Anbieters. Gut 23 Prozent entfielen demnach auf das Entgelt für die Netznutzung. Steuern und Abgaben machten mehr als die Hälfte aus; Die EEG-Umlage war dabei mit rund 21 Prozent der größte Posten.
Was können Verbraucher erwarten?
In jedem Fall keine große Entlastung: Der Strompreis sinkt infolge der gedeckelten EEG-Umlage nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox nur um rund ein Prozent. Die Plattform Check24 summiert die Entlastung für alle Privathaushalte auf knapp 400 Millionen Euro.
Beiden Unternehmen zufolge spart ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden jährlich dadurch in der Theorie fünf Euro, eine Familie knapp 15 Euro. Dazu dürfte es aber nicht kommen, da die Netzentgelte voraussichtlich in ähnlicher Größenordnung steigen.