Die AfD hat Klage gegen die für ihren Bundesparteitag in Kalkar verhängte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingereicht. Ein entsprechender Eilantrag ging am Mittwochnachmittag ein, wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster am Donnerstag bestätigte. Wann das Gericht darüber entscheidet, konnte die Sprecherin nicht sagen. Zunächst habe das Land die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Der Antrag wurde demnach von der Partei selbst, einem Mitglied des Bundesvorstands sowie von einem weiteren AfD-Mitglied eingereicht. Die AfD will am 28. und 29. November in der Messe Kalkar einen Bundesparteitag abhalten, zu dem 600 Delegierte sowie zahlreiche Gäste und Medienvertreter erwartet werden. Die AfD hatte ein Hygienekonzept für den Parteitag vorgelegt, auf dessen Grundlage die Stadt Kalkar grünes Licht erteilt hatte.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium war zuvor in einer juristischen Einschätzung zu der Auffassung gelangt, dass der AfD-Parteitag unter Einhaltung von Corona-Schutzregeln stattfinden könne. Die rechtsverbindliche Entscheidung über den Parteitag obliegt aber den Behörden vor Ort und damit letztlich dem Ordnungsamt der Stadt Kalkar.
Nach Einschätzung des NRW-Gesundheitsministeriums fällt der AfD-Bundesparteitag unter die Sonderregeln und Ausnahmen für bestimmte Veranstaltungen, die in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgehalten sind. Als Beispiele für einzuhaltende Corona-Auflagen nannte das Ministerium den Mindestabstand laut Coronaschutzverordnung, der grundsätzlich einzuhalten sei. Ferner bestehe die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch an Sitz- und Stehplätzen.