Angeklagte in Mordprozess um dreijährige Greta aus Viersen bestreitet Vorwürfe

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Mordprozess um den Tod der dreijährigen Greta aus Viersen hat die tatverdächtige Erzieherin des Kinds alle Tatvorwürfe bestritten. Vor dem Landgericht Mönchengladbach verlas der Verteidiger der 25-Jährigen am Donnerstag eine entsprechende Erklärung, die nur wenige Sätze umfasste. „Aus Sicht von Gretas Mutter ist das ein sehr unbefriedigender Tag“, sagte deren Verteidigerin Marie Lingnau nach der Sitzung. „Sie hat sich natürlich mehr erhofft.“

Die Angeklagte Sandra M. muss sich wegen Mordes sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht Fällen verantworten. Die 25-Jährige aus Geldern soll dem Kindergartenkind Greta im April den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Der Notarzt konnte das Kind zwar reanimieren, es starb aber Tage später im Krankenhaus. Die Erzieherin soll zuvor bereits weitere Kinder auf die gleiche Weise misshandelt haben. Drei der Kinder sollen im Prozess aussagen.

Etwa eine halbe Stunde lang beantwortete M. die Fragen des Vorsitzenden Richters Lothar Beckers zu ihrem Werdegang und ihrem Lebenslauf. Dabei sprach sie sehr schnell und unterbrach den Richter häufig. Die heute 25-jährige Erzieherin hatte bereits in mehreren Kindergärten gearbeitet, oft jedoch nur für kurze Zeit.

„Wir haben gemerkt, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert hat“, sagte sie zu ihrem knapp viermonatigen Einsatz in einer Kita in Tönisvorst. Dass ihr gekündigt wurde und nicht umgekehrt, räumte sie erst auf Nachfrage des Richters ein.

In der nächsten Einrichtung in Viersen habe sie nach vier Monaten selbst gekündigt, weil ihr der Kindergarten zu groß gewesen sei. Auch in Einrichtungen in Kempen und Krefeld sei sie beschäftigt gewesen. Erzieherin sei schon immer ihr „Wunschberuf“ gewesen, habe sie einer psychiatrischen Gutachterin des Gerichts gesagt.

Die Angeklagte gab an, zwischenzeitlich in psychologischer Behandlung gewesen zu sein. Grund dafür sei ein Missbrauchsvorfall in ihrer Jugend gewesen. „Ich hatte einen Onkel, der mich missbraucht hat, womit ich nicht klargekommen bin“, sagte sie unter Tränen. Später habe sie das sehr belastet. Den Missbrauch habe sie lange für sich behalten, weil der angeheiratete Onkel ihr gedroht habe, dass sie sonst „die Familie kaputt machen würde“.

Ihr Verteidiger beließ es bei der kurzen Erklärung, dass seine Mandantin alle Vorwürfe abstreite. Ein psychiatrisches Gutachten im Auftrag des Gerichts habe er selbst erst am Abend des Vortags erhalten und noch keine Möglichkeit gehabt, mit M. darüber zu sprechen. Danach wolle er seine Erklärung gegebenenfalls ergänzen.

„Auch im Ermittlungsverfahren gab es kein Geständnis“, sagte der Staatsanwalt Stefan Lingens im Anschluss an die Sitzung. An der Beweislage und an dem bestehenden Tatverdacht ändere das nichts. Seiner Meinung nach bleibe bei Betrachtung der Zeugenaussagen und der medizinischen Gutachten „immer nur eine Person übrig“.

„Das ist die Angeklagte“, sagte Lingens. Der Staatsanwalt bestätigte auch kursierende Gerüchte über ein makabres Hobby der Angeklagten: Gegenüber einer Zeugin habe die Angeklagte erzählt, manchmal Grabreden für kleine Kinder geschrieben zu haben – allerdings angeblich auf Wunsch der jeweiligen Eltern.

Sollte sie des Mordes schuldig gesprochen werden, droht der Erzieherin eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Kammer habe ein „umfassendes Beweisaufnahmeverfahren“ vorbereitet, sagte ein Gerichtssprecher. Das Verfahren findet vor einem Schwurgericht statt und ist zunächst bis März 2021 angesetzt.

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